Die Verordnung dient der wesentlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen. Hierfür wird dem Bauherrn ein Teil der Verantwortung auferlegt und es ergibt sich eine Verpflichtung des Bauherrn geeignete Massnahmen zur Einhaltung zu treffen. (Anlage mit Text der BaustellV )
Diese Leistungen werden im Allgemeinen durch einen vom Bauherrn beauftragten Baukoordinator erbracht. Wir übernehmen als Sicherheits- und GesundheitsschutzKoordinator die entsprechenden Aufgaben während der Planung und während der Realisierung des Bauvorhabens.
weiter führende Informationen unter folgende Adresse:
http://www.berlin.de/lagetsi/themen/39370.html
© Dirk Münkel, Heilbronner Str. 27, 10779 Berlin